Mietzeitende

 

Das Studentenwerk informiert den Belegungsausschuss regelmäßig über auslaufende Mietverträge. Sofern wir nicht wissen, ob dir das Studentenwerk eine Mietzeitverlängerung ausgesprochen hat, und sofern uns keine Kündigung vorliegt, erhältst du von uns etwa zwei Monate vor Mietzeitende eine schriftliche Benachrichtigung. Du bist verpflichtet uns den Mietzeitendezettel in der angegebenen Frist ausgefüllt zurück zu geben.