Mietzeitunterbrechung
Es ist möglich, seine Mietzeit in den Türmen (bspw. wegen eines längeren Auslandsaufenthalts) zu unterbrechen. Bitte sprich dazu zuerst den Belegungsausschuss an, bevor du eine Kündigung im Studentenwerk einreichst. Sofern ausreichend Kündigungen vorliegen, bemüht sich der Belegungsausschuss, unseren Bewohnern nach Beendigung der Unterbrechung wieder ein Zimmer bzw. Appartement zuzuweisen. Dazu benötigen wir vor Beginn der Mietzeitunterbrechung einen (neuen) vollständig ausgefüllten Bewerbungsantrag inkl. Fragebogen. Bitte beachte, dass du dich nur für den selben Zimmertyp bewerben kannst.
Für nähere Informationen wende dich rechtzeitig bitte an deinen BA-Sprecher.