Untermiete

 

Bei der Wohnheimverwaltung des Studentenwerks (Pontwall 3) liegt eine Liste aus, in die du dich eintragen kannst, falls du noch einen Untermieter suchst.

Untervermietungsordnung (Stand 14.04.2016)

  • Jeder Hauptmieter, der sein Zimmer länger als drei Monate bewohnt, kann auf Antrag sein Zimmer bis zu drei Monaten untervermieten. Die Genehmigung muss zu Beginn der Untervermietung für den gesamten Zeitraum eingeholt werden. Eine nachträgliche Verlängerung ist nicht möglich.
  • In Ausnahmefällen sind Untermieten von mehr als drei Monaten ausschließlich bei studienbedingten Auslandsaufenthalten möglich. Ein Nachweis hierüber muss dem Antrag beigefügt werden.
  • Der Hauptmieter kann sein Zimmer zur Überbrückung der Kündigungsfrist (s. Mietvertrag und Urlaub) untervermieten.
  • In den Wohnheimen können alle Studierenden, die an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert sind zur Untermiete wohnen, sofern sie eine für das Studium notwendige Tätigkeit in Aachen ausüben. Ein Nachweis ist erforderlich.
  • Untervermietungsanträge müssen fünf Arbeitstage vor Beginn der Wohnheimverwaltung eingereicht werden. Der Hauptmieter muss seinen Schlüssel an den Hausmeister übergeben.
  • Zwischen zwei Untervermietungen muss für den Hauptmieter und den Untermieter ein Zwischenraum von drei Monaten bestehen.
  • Vorstellung des Untermieters beim Hausmeister und Etagensprecher bzw. einem WG-Mitglied ist unbedingt erforderlich. Etagensprecher bzw. WG-Mitglieder haben Einspruchsrecht.
  • Für Untermieter gelten die §§ des Mietvertrages entsprechend.
  • Ein Hauptmieter, der in seinem Zimmer jemanden wohnen lässt, ohne eine Untervermietung ordnungsgemäß beantragt zu haben, wird einmal angemahnt; ihm kann im Wiederholungsfall gekündigt werden.
  • Der Hauptmieter ist als Wohnungsgeber dazu verpflichtet die Regelungen des Bundesmeldegesetzes, das seit dem 01.11.2015 gilt, zu beachten.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Hauptmieter während der gesamten Zeit der Untervermietung für die Zahlung der Miete verantwortlich ist. Ebenso bleibt der Hauptmieter verantwortlich für den Zustand seines angemieteten Zimmers/Apartments.
  • Sollte aus irgendwelchen Gründen das Mietverhältnis während der beantragten Untermiete beendet bzw. gekündigt werden, endet automatisch die Untermiete.

 

Solltest du einen Untermieter suchen oder ein Zimmer zur Untermiete suchen empfehlen wir dir, dich bei der Untermietbörse INCAS zu erkundigen.

Antrag auf Untermiete